top of page
GEMA / SUISA / AUME

SUPPORT >  GEMA SUISA AUSTROMECHANA

Sie haben Fragen zur Herstellungsmeldung?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich:

GEMA - SUISA - AUSTROMECHANA

Infos zur Auslieferungsgenehmigung

Jede Herstellung von Tonträgern, Hörbüchern oder Videos muss generell bei der jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaft gemeldet werden, da diese ein Recht und Pflicht zur Prüfung der verwendeten Musik haben.

Auch bei "lizenzfreier" Musik muss eine Herstellungsmeldung erfolgen, da jedes Presswerk vor Auslieferung der Ware eine Auslieferungsgenehmigung benötigt.

Bei lizenzfreier Musik fallen natürlich keine GEMA-Gebühren an und die Auslieferungsgenehmigung erfolgt in den meisten Fällen relativ schnell.

Wenn Sie also kein GEMA-Mitglied sind, nur Eigenkompositionen verwendet werden und keine Rechte Dritter berührt werden, werden auch keine GEMA-Gebühren fällig.

Lediglich in Österreich (austromechana) und in der Schweiz (SUISA) fällt eine kleine Bearbeitungsgebühr an.

Falls gemapflichtige bzw. durch die GEMA geschützte Werke auf dem Tonträger verwendet werden, fallen GEMA-Gebühren an, die z.B. vom angegebenen Verkaufspreis und anderen Faktoren abhängig sind.

 

In Deutschland ist dafür die GEMA, in Österreich die AUSTROMECHANA (AKM) und in der Schweiz die dort ansässige SUISA zuständig.

Um Ihnen das notwendige Prozedere etwas zu vereinfachen, haben wir weiter unten hilfreiche Infos, Formulare und Links zusammengestellt.

Antworten zu den meistgestellen Fragen finden Sie auch in unserern FAQs.

Sie haben Fragen zur Auslieferungsgenehmigung?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich:

GEMA
GEMA Herstellungsmeldung
Tonträger (CD-Audio/Vinyl)

Das Standardformular für Tonträger mit gemafreier oder gemapflichtiger Musik 

Sie können die Herstellungsmeldung entweder online durchführen oder das vorausgefüllte Formular(PDF) ausfüllen und unterschrieben an die GEMA schicken.

Bei der Online-Meldung müssen Sie sich zuerst einen Login auf der GEMA-Seite erstellen. Dies hat aber nichts mit einer GEMA-Mitgliedschaft zu tun.

GEMA
GEMA Herstellungsmeldung
für Eigenrepertoire (zum Verkauf)

Spezielles Formular nur für GEMA-Mitglieder, die Ihre eigenen Werke herstellen wollen. 

Dieses Formular ist nur für GEMA-Mitglieder, die ausschliesslich Ihre eigenen Musikstücke zu vergünstigten GEMA-Konditionen selber herstellen lassen und verkaufen wollen.

Falls die CDs nicht zum Verkauf, sondern rein zur Promotion verwendet werden, können Sie diese Meldung mit der vergütungsfreien Lizenz kombinieren (siehe rechte Spalte)

GEMA
GEMA Vergütungsfreie Lizenz
für GEMA-Repertoire (Promotion)

Nur für GEMA-Mitglieder, die Ihre Werke zur kostenlosen Abgabe (Promotion) verwenden.

Als GEMA-Mitglied können Sie Ihre Werke für

eine kostenlose, nicht kommerzielle Nutzung (z.B. Promotion, Benefiz...) für sich selbst oder andere lizenzfrei (gemafrei) zur Verfügung stellen.

Dieses Formular ist von allen urheberrechtlich Beteiligten zu unterschreiben und zusammen mit der Herstellungsmeldung abzugeben. 

GEMA
GEMA Herstellungsmeldung
für Hörbücher mit Musik

Falls Sie ein Hörbuch MIT Hintergrundmusik oder Musikstücken produzieren wollen.

Sie können die Herstellungsmeldung entweder online durchführen oder das vorausgefüllte Formular(PDF) ausfüllen und unterschrieben an die GEMA schicken.

Bei der Online-Meldung müssen Sie sich zuerst einen Login auf der GEMA-Seite erstellen. Dies hat aber nichts mit einer GEMA-Mitgliedschaft zu tun.

GEMA
GEMA Herstellungsmeldung
für Hörbücher ohne Musik

Falls Sie ein Hörbuch OHNE Hintergrundmusik oder Musikstücken produzieren wollen.

Sie können die Herstellungsmeldung entweder online durchführen oder das vorausgefüllte Formular(PDF) ausfüllen und unterschrieben an die GEMA schicken.

Bei der Online-Meldung müssen Sie sich zuerst einen Login auf der GEMA-Seite erstellen. Dies hat aber nichts mit einer GEMA-Mitgliedschaft zu tun.

GEMA
GEMA Herstellungsmeldung
Sonderproduktion (Beilagen)

Spezielles Formular für die Herstellung zum Vertrieb & Verbreitung z.b. als Heftbeilage.

Dieser Tarif gilt für Ton-/Datenträger die z.B. als Beigaben zu Zeitschrifen hergestellt werden sollen. 

Ebenso gilt dieser Tarif für Produktbeilagen und Promotion, die nicht über den üblichen Trägerfachhandel vertrieben werden.

Ob Ihre Produktion für diesen Tarif geeignet ist, klären Sie am Besten direkt mit der GEMA.

GEMA
GEMA Herstellungsmeldung
für Filmvideo (DVD/Blu-ray)

Das Standardformular für alle Arten von Filmvideos mit oder ohne Musik.

Falls Sie eine DVD-Video oder Blu-ray herstellen lassen wollen, so ist die Herstellungsmeldung ausschliesslich mit diesem Formular möglich.

Bitte beachten Sie, dass selbst bei Videos ohne Musik (z.B. Lehrvideos etc.) eine Meldung und Auslieferungsgenehmigung erfolgen muss.

SUISA
SUISA Herstellungsmeldung
für Audio-Produktionen

Für unsere Kunden aus der Schweiz ist die Herstellung bei der SUISA zu melden.

Wenn Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz haben, so ist die geplante Herstellung bei der SUISA zu melden.

Die Herstellungsmeldung können Sie bequem online unter untenstehenden Link durchführen. Die Auslieferungsgenehmigung geht uns in der Regel direkt per email zu, wenn Sie uns als Presswerk eintragen.

austromechana
AKM Herstellungsmeldung
für Audio-/Video-Produktionen

Für unsere Kunden aus Österreich ist die Herstellung bei der austromechana zu melden

Wenn Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz in Österreich haben, so ist die geplante Herstellung bei der AUSTROMECHANA (AKM)

zu melden.

Über untenstehenden Link können Sie Ihre

CD-Audio, Hörbuch- oder Videoproduktion melden. Die Genehmigung erhalten wir in der Regel direkt von der austromechana.

bottom of page