CD- und DVD-Presswerk
CUBE medien - Ihr professioneller Produktauftritt ist unser Auftrag
Auch in Zeiten von Videostreaming, Software- und MP3-Downloads kommt man an ihnen nicht vorbei: optische Datenträger aus dem CD- und DVD-Presswerk für Musik, Filme und Software "zum Anfassen". Denn zu einem attraktiven Produkt gehört nicht nur der Inhalt, sondern immer auch die Verpackung. Bei CUBE medien bekommen Sie alles aus einer Hand: hochwertig gepresste und bedruckte Datenträger sowie eine erstklassige, ansprechende Verpackung.
CD- und DVD-Vervielfältigung für Promotion und Verkauf
Ganz gleich, ob Sie beim Fachpublikum mit einer Vorab-Publikation in CD-Stecktaschen eine Band promoten oder die hochpreisige Special Edition eines Kinohits verkaufen möchten – wir bieten Ihnen die passende Lösung für Ihr Projekt. Wir beraten Sie ausführlich zu den unterschiedlichen Produktionsoptionen, damit Sie die richtige Wahl für sich treffen können.
Was passiert im CD- und DVD-Presswerk?
Im Gegensatz zum Brennen am PC zu Hause werden in einem CD- und DVD-Presswerk optische Datenträger in größeren Mengen und mit einem schnelleren und hochwertigeren Verfahren hergestellt. Bei der professionellen CD- und DVD-Vervielfältigung werden die digitalen Informationen in einem Hightech-Verfahren mittels eines Stampers auf die im Spritzgussverfahren hergestellten Rohlinge gepresst und später auf einer Seite bedruckt.
Digipack-Druck – die erste Wahl für außergewöhnliche Verpackung
Wenn Sie sich im Rahmen der CD- und DVD-Produktion bei der Verpackung für einen Digipack-Druck entscheiden, sticht Ihr Produkt immer positiv aus der Masse hervor. Sprechen Sie uns zu den abwechslungsreichen Varianten an, wir beraten Sie gerne.
Firmenanschrift:
Stückzahl
Nettopreis
MWSt.
Bruttopreis
50
100
200
300
500
1.000
167,50 EUR
225,00 EUR
308,00 EUR
420,00 EUR
469,00 EUR
599,00 EUR
19 %
19 %
19 %
19 %
19 %
19 %
199,33 EUR
267,75 EUR
366,52 EUR
499,80 EUR
558,11 EUR
712,81 EUR
VERPACKUNGEN > STÜLPDECKELSCHACHTEL
SUPPORT > GEMA SUISA AUSTROMECHANA
Sie haben Fragen zur Herstellungsmeldung?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich:
GEMA - SUISA - AUSTROMECHANA
Infos zur Auslieferungsgenehmigung
Jede Herstellung von Tonträgern, Hörbüchern oder Videos muss generell bei der jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaft gemeldet werden, da diese ein Recht und Pflicht zur Prüfung der verwendeten Musik haben.
Auch bei "lizenzfreier" Musik muss eine Herstellungsmeldung erfolgen, da jedes Presswerk vor Auslieferung der Ware eine Auslieferungsgenehmigung benötigt.
Bei lizenzfreier Musik fallen natürlich keine GEMA-Gebühren an und die Auslieferungsgenehmigung erfolgt in den meisten Fällen relativ schnell.
Wenn Sie also kein GEMA-Mitglied sind, nur Eigenkompositionen verwendet werden und keine Rechte Dritter berührt werden, werden auch keine GEMA-Gebühren fällig.
Lediglich in Österreich (austromechana) und in der Schweiz (SUISA) fällt eine kleine Bearbeitungsgebühr an.
Falls gemapflichtige bzw. durch die GEMA geschützte Werke auf dem Tonträger verwendet werden, fallen GEMA-Gebühren an, die z.B. vom angegebenen Verkaufspreis und anderen Faktoren abhängig sind.
In Deutschland ist dafür die GEMA, in Österreich die AUSTROMECHANA (AKM) und in der Schweiz die dort ansässige SUISA zuständig.
Um Ihnen das notwendige Prozedere etwas zu vereinfachen, haben wir weiter unten hilfreiche Infos, Formulare und Links zusammengestellt.
Antworten zu den meistgestellen Fragen finden Sie auch in unserern FAQs.
Sie haben Fragen zur Auslieferungsgenehmigung?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich:
GEMA Herstellungsmeldung
Tonträger (CD-Audio/Vinyl)
Das Standardformular für Tonträger mit gemafreier oder gemapflichtiger Musik
Sie können die Herstellungsmeldung entweder online durchführen oder das vorausgefüllte Formular(PDF) ausfüllen und unterschrieben an die GEMA schicken.
Bei der Online-Meldung müssen Sie sich zuerst einen Login auf der GEMA-Seite erstellen. Dies hat aber nichts mit einer GEMA-Mitgliedschaft zu tun.
GEMA Herstellungsmeldung
für Eigenrepertoire (zum Verkauf)
Spezielles Formular nur für GEMA-Mitglieder, die Ihre eigenen Werke herstellen wollen.
Dieses Formular ist nur für GEMA-Mitglieder, die ausschliesslich Ihre eigenen Musikstücke zu vergünstigten GEMA-Konditionen selber herstellen lassen und verkaufen wollen.
Falls die CDs nicht zum Verkauf, sondern rein zur Promotion verwendet werden, können Sie diese Meldung mit der vergütungsfreien Lizenz kombinieren (siehe rechte Spalte)
GEMA Vergütungsfreie Lizenz
für GEMA-Repertoire (Promotion)
Nur für GEMA-Mitglieder, die Ihre Werke zur kostenlosen Abgabe (Promotion) verwenden.
Als GEMA-Mitglied können Sie Ihre Werke für
eine kostenlose, nicht kommerzielle Nutzung (z.B. Promotion, Benefiz...) für sich selbst oder andere lizenzfrei (gemafrei) zur Verfügung stellen.
Dieses Formular ist von allen urheberrechtlich Beteiligten zu unterschreiben und zusammen mit der Herstellungsmeldung abzugeben.
GEMA Herstellungsmeldung
für Hörbücher mit Musik
Falls Sie ein Hörbuch MIT Hintergrundmusik oder Musikstücken produzieren wollen.
Sie können die Herstellungsmeldung entweder online durchführen oder das vorausgefüllte Formular(PDF) ausfüllen und unterschrieben an die GEMA schicken.
Bei der Online-Meldung müssen Sie sich zuerst einen Login auf der GEMA-Seite erstellen. Dies hat aber nichts mit einer GEMA-Mitgliedschaft zu tun.
GEMA Herstellungsmeldung
für Hörbücher ohne Musik
Falls Sie ein Hörbuch OHNE Hintergrundmusik oder Musikstücken produzieren wollen.
Sie können die Herstellungsmeldung entweder online durchführen oder das vorausgefüllte Formular(PDF) ausfüllen und unterschrieben an die GEMA schicken.
Bei der Online-Meldung müssen Sie sich zuerst einen Login auf der GEMA-Seite erstellen. Dies hat aber nichts mit einer GEMA-Mitgliedschaft zu tun.
GEMA Herstellungsmeldung
Sonderproduktion (Beilagen)
Spezielles Formular für die Herstellung zum Vertrieb & Verbreitung z.b. als Heftbeilage.
Dieser Tarif gilt für Ton-/Datenträger die z.B. als Beigaben zu Zeitschrifen hergestellt werden sollen.
Ebenso gilt dieser Tarif für Produktbeilagen und Promotion, die nicht über den üblichen Trägerfachhandel vertrieben werden.
Ob Ihre Produktion für diesen Tarif geeignet ist, klären Sie am Besten direkt mit der GEMA.
GEMA Herstellungsmeldung
für Filmvideo (DVD/Blu-ray)
Das Standardformular für alle Arten von Filmvideos mit oder ohne Musik.
Falls Sie eine DVD-Video oder Blu-ray herstellen lassen wollen, so ist die Herstellungsmeldung ausschliesslich mit diesem Formular möglich.
Bitte beachten Sie, dass selbst bei Videos ohne Musik (z.B. Lehrvideos etc.) eine Meldung und Auslieferungsgenehmigung erfolgen muss.
SUISA Herstellungsmeldung
für Audio-Produktionen
Für unsere Kunden aus der Schweiz ist die Herstellung bei der SUISA zu melden.
Wenn Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz haben, so ist die geplante Herstellung bei der SUISA zu melden.
Die Herstellungsmeldung können Sie bequem online unter untenstehenden Link durchführen. Die Auslieferungsgenehmigung geht uns in der Regel direkt per email zu, wenn Sie uns als Presswerk eintragen.
AKM Herstellungsmeldung
für Audio-/Video-Produktionen
Für unsere Kunden aus Österreich ist die Herstellung bei der austromechana zu melden
Wenn Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz in Österreich haben, so ist die geplante Herstellung bei der AUSTROMECHANA (AKM)
zu melden.
Über untenstehenden Link können Sie Ihre
CD-Audio, Hörbuch- oder Videoproduktion melden. Die Genehmigung erhalten wir in der Regel direkt von der austromechana.